Eintragung ExpertInnenpool

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Um in das ExpertInnenpool Supervision beim Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung eingetragen zu werden, bedarf es folgender Nachweise:

Auszug aus der WKO

1) Nachweis über die aktive Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (Psychologische Beratung)

2a) Nachweis über den Abschluss eines registrierten Fortbildungslehrganges für Lebens- und SozialberaterInnen (Psychologische Beratung) für Supervision (nach den Vorgaben des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung),

oder

2b) Nachweis über den Abschluss einer Supervisionsausbildung, welche sowohl qualitativ als auch quantitativ dem Fortbildungslehrgang für Lebens- und SozialberaterInnen für Supervision entspricht

3a) Bis Ende 2017: Nachweis von 100 Stunden Praxis in einem Feld der Supervision (Honorarnoten bzw. allenfalls Protokolle über aktiv durchgeführte Supervisionen)

3b) Ab 2018: Bestätigung durch eine/n beim Fachverband eingetragene/n SupervisorIn (Einzelsupervision, mindestens 5 Einheiten) über die Supervision von 100 dokumentierten Beratungseinheiten im Bereich Supervision (ab Fortbildungsbeginn).

Übergangsregelung:

Alle LehrgangsabsolventInnen von registrierten Fortbildungslehrgängen (Beginn des Lehrganges bis Ende 2017) haben den Praxisnachweis (siehe Punkt 3a) - 100 Stunden Praxis in einem Feld der Supervision) bei ihrem/ihrer registrierten LehrgangsveranstalterIn vorzulegen. Erst nach Vorlage und Überprüfung durch diese ist die Ausstellung eines Zeugnisses betreffend die Absolvierung des Fortbildungslehrganges zulässig.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an den Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung (fv-pb@wko.at).

In unserer Ausbildungsstätte erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen, um als aktiver Lebens- und Sozialberater im ExpertInnenpool einreichen zu können:

Zeugnis, Zeittafel & Bestätigung über die absolvierten Einzelsupervisionseinheiten (Fallsupervision)

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